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AGB Seite 1-3

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CNC Powercut GmbH  Stand 10.01.2019

1.) Allgemeines

a.   Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren gesamtem Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und Lieferanten. Sie gelten bis auf weiteres, insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte. Selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Bei abweichenden Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen werden selbst bei nicht Vertragskenntnis, es sei denn,

ihrer Zustimmung wird ausdrücklich Geltend statt gegeben.

2.) Angebot & Auftragsannahme

a.  Die Bestellung eines Kunden wird erst dann als Rechtskräftig angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bzw. durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wird. Bis dorthin gelten unsere Angebote als unverbindlich. Veränderungen, Abänderungen, Ergänzungen oder Nebenabsprache bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

b.   Im Falle eines Vertragsrücktrittes wird, sofern wir diesen Rücktritt zustimmen, bereits durch uns erbrachte Leistungen werden entsprechend dem entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt.

c.   In den Fällen, in denen bestellten Waren mit einer Lagerhaltung der max. Dauer von 1Jahr erfolgt ist.

Nach Ablauf dieser Jahresfrist, die mit Eingang der Bestellung beginnt, sind wir ohne weitere Absprachen berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgenommenen Waren auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Eine über die Jahresfrist hinausgehende Lagerhaltung erfolgt unter Zugrundelegung einer mit dem Besteller zu vereinbarenden Verzinsung des zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgelieferten Warenwertes.

3.) Preise Zahlungsbedingungen

a.   Unsere Preise verstehen sich ab Werk mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne jegliche Abzüge zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Es gilt aber nicht in den Fällen, in denen mittels eines Angebotes bzw. der Annahme einer Bestellung eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

b.   Bei Zahlungsverzuges des Bestellers oder bei Stellung eines Insolvenzantrages über sein Vermögen sind wir berechtigt, alle auch gestundete Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und von allen mit dem Besteller laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.

4.) Kosten für spezielle Vorrichtungs- & Werkzeuge

a.  Vorrichtungs- wie Werkzeuge um spezielle Durchführungsmaßnahmen von Aufträgen problemlos fertigen zu können, gehen hierfür die entstehenden Kosten für Material und Fertigungskosten (anteilige Vorrichtungs- Werkzeugkosten) zu Lasten des Bestellers über. Anteilige Werkzeug sowie Vorrichtungs- und Programmierkosten werden im Angebot separat oder im Teilepreis mit eingerechnet. Bei Zeichnungsänderung werden die entstandenen Kosten nach gereicht. Dies gilt in gleicher Weise für anfallende erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahme arbeiten sowie der Neubeschaffung, es muss damit gerechnet werden, dass bei größeren Stückzahlen ein weitaus höherer  Verschleiß unmittelbar stattfinden muss.

b.  Vorrichtungs- Werkzeuge, Zeichnungen sowie das CNC- Fertigungsprogramm verbleiben auch nach der endgültigen Durchführung in unserem Eigentum.

5.) Lieferzeit, Lieferung, Gefahrenübergang

a.  Termine und Fristen sind von uns unverbindlich genannt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

b.  Bei einer freien Anlieferung an dem Besteller oder Betriebsstätte versteht sich nur bei vereinbarter Lieferung frei Haus an dem das Angebot gerichtet war.

c.  Sofern eine Lieferung frei Haus vereinbart wurde erfolgt die Lieferung frei Werksgelände. Entladung der Ware vor Ort hat durch den Besteller zu erfolgen. 

d.  Die Gefahr geht auf dem Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls die Versendung ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf dem Besteller über.

e.  Bei einer Lieferung frei Haus geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt auf dem Besteller über, ab dem die Ware entladungsbereit zur Verfügung gestellt wird.

6.) Geheimhaltungserklärung, Verwendung von Geschützten Copyright Unterlagen

a.  Die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, die der Geheimhaltung unterliegen werden nur im Zuge der Weiterverarbeitung des Herstellungsprozess (Veredelung) an Dritte weitergegeben, die ebenfalls durch unsere Einkaufsbedingungen der Geheimhaltung unterliegen. Gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nur unter unseren schriftlichen Bestätigung mitgeteilt werden.

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