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AGB Seite 1-3
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AGB Seite 3-3

9.) Einkaufsbedingungen

a.  Zahlung

i. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich 30 Tage netto bzw. entsprechend individuelle Vereinbarung.

b.  Lieferbedingungen, Liefertermin & Lieferverzug,

i. Die Warenlieferung erfolgt frei Haus und inklusive Verpackung. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Die vereinbarten Liefertermine verstehen sich generell in unserem Werk eintreffend. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.

ii. Der Lieferer hat sicherzustellen, dass die anzuliefernde Ware so verpackt wird, dass vermeidbare Transportschäden ausgeschlossen sind.

c. Gefahrübergang

i. Im Falle einer Lieferung frei Haus erfolgt der Gefahrübergang mit Abladung der Lieferung durch uns. Im Falle einer Lieferung ab Werk erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Lieferung an den von uns beauftragten Spediteur.

d.  Gewährleistung, Haftung

i. Im Falle der Lieferung vom Rohmaterial haftet der Lieferer für die mängelfreie Anlieferung der bestellten Ware entsprechend der von uns vorgegebenen Eigenschaften bzw. der allgemein geltenden Normen.

ii. Im Falle der Warenveredelung haftet der Lieferer für Zerstörung und Bearbeitungsausschuss. Die Haftung erstreckt sich in jedem Falle zumindest auf den Gegenstandswert der angelieferten Ware.

iii. Verfügt der Lieferant nicht über geeignete Prüf- und Messmittel, um die Lieferung in der vorgegebenen Art und Weise abzuwickeln, werden diese Prüf- und Messmittel auf Verlangen des Lieferanten durch uns zur Verfügung gestellt. Die Prüf- und Messmittel bleiben unser Eigentum und sind nach Abwicklung des Auftrags zurückzugeben. Die Prüf- und Messmittel sind pfleglich zu behandeln und fachgerecht zu bedienen, bei Zerstörung bzw. Beschädigung erfolgt durch uns auf Kosten des Lieferers Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur. 

e.  Geheimhaltung

i. Die von uns zur Verfügung gestellten Dokumente, Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen und Informationen sind strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offen gelegt werden.

ii. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Abwicklung des Vertrags. Nach Aufforderung durch uns sind die überlassenen Unterlagen zurückzugeben oder, entsprechend unserer Anweisung, zu vernichten.

10.) Erfüllungsort, Gerichtsstand

a.  Erfüllungsort und Gerichtsstand aus dem Vertragsverhältnis einschließlich der Zahlungen ist Mosbach

b.  Alle eventuellen Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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